Skip to content

Goldlagerung in Banken? Umdenken!

von Matthew Piepenburg

Partner

Informierte Investoren, die sich erfolgreich ihren Weg durch die erschöpfte Bitcoin-vs-Gold-Debatte gebahnt haben und zudem begreifen, welch entscheidende Rolle physisches Goldeigentum (in Abgrenzung zu Papier/ETF-Gold) als Gegengift spielt gegen weltweite Währungsentwertung und ganz konkrete systemische Finanz- wie Bankenrisiken – derart informierte Investoren, wie Sie, haben erkannt, dass Edelmetalle letztlich historisch unübertroffene Absicherungswerte sind. Die Goldlagerung wirft allerdings neue Fragen auf, denen sich der Anleger stellen muss.

Seit Jahren erklären wir direkt und unmissverständlich, warum Edelmetalleigentum für die weitsichtigen Vermögensschutzziele anspruchsvoller Investoren aus dem privaten wie institutionellen Bereich so essentiell ist. Auf dem lebensklugen und gleichwohl konträren Weg zum Edelmetalleigentum stellt sich immer auch die Frage, zu was eine Reise überhaupt taugt, wenn das Ziel unsolide und bedenklich ist.

Als Frage formuliert: Welchen Sinn hat es, wenn Ihr Absicherungs-Asset letztlich in unsicheren Institutionen verwahrt/ gehalten wird (also bei kommerziellen Bullionbanken und/ oder anderen Edelmetallhändlern), die selbst integrale Bestandteile genau dieses kaputten Systems (und gesamtsystemischen Risikos) sind, dem man ursprünglich entkommen wollte?

Im Folgenden werden wir daher die zahlreichen und allzu realen (aber auch allzu gut versteckten) Risiken der Goldlagerung innerhalb eines fragilen Bankensystems betrachten. Zudem werden wir die Notwendigkeit untermauern, dass nur die sichersten Optionen privater Tresorlagerung zu wählen sind, um letzten Endes auch in den Genuss ernstzunehmender Goldverwahrung und Liquidität zu kommen.

Edelmetalllagerung in Großbanken: Alles andere als sicher

Wir wir in unserem jüngst erschienenen Bericht zu den Basel III-Regulierungen angedeutet hatten, geben die großen Geschäftsbanken dieser Welt mit demonstrativer Tugendhaftigkeit zu verstehen, dass eine weitere Bankenkrise vermieden werden muss (wahrscheinlich eher: dass man sich auf sie vorbereiten muss).

Sagenhaft…

Die jüngsten Regulierungen verlangen (unter anderem), dass Banken höhere prozentuale Anteile an sicherem „zugewiesenen“ Tier-1-Gold (d.h. physischem Gold) in ihrem Bilanzen vorhalten müssen und die Menge des unsicheren (d.h. falschen) „nicht zugewiesenen“ Tier-3-Papiergoldes reduzieren.

Kaum zu glauben…

Wer nun denkt, die jüngste regulatorische Großbankenbilanzaufhübschung würde für allgemein mehr Sicherheit unter diesen Marken-Institutionen sorgen (und auch Gold im Speziellen sicherer machen), den würden wir bescheiden darum bitten, noch einmal nachzudenken.

Vor Jahrzehnten schufen wir Matterhorn Asset Management, um unsere eigenen Vermögensschutzwerte (und die unserer Partner) zu sichern; zu diesem Zweck entwickelten wir das weltweit sicherste System für die Akquise, Abwicklung und Verwahrung von Edelmetallen.

Nur ein paar Jahre später machten wir unser Dienstleistungsangebot auch außenstehenden Investoren verfügbar. Antrieb für Aufbau und Weiterentwicklung von Matterhorn war nicht, dass wir Goldbugs waren oder geborene Pessimisten, und nicht einmal Bankgegner.

Nein, wir waren nichts weiter als wache Beobachter von Ereignissen, die vor unseren Augen und ganz real an den globalen Schulden-, Währungs-, Risikoanlage- und Bankenmärkten abliefen. Allein schon aus diesem Grund ist private Edelmetallverwahrung, sofern sie richtig betrieben wird, keine Marktlücke, sondern eine absolute Notwendigkeit. Punkt.

Zudem haben wir die Macht kollektiven Denkens, ja sogar kollektiven Wahns, verstanden und akzeptiert.

In diesem Zusammenhang rufen Zahlen und vertraute Dinge ein im Grunde verständliches Gefühl der Sicherheit hervor, von dem auch die führenden Geschäftsbanken und ihre (mit enormem Vertrauensvorschuss bedachten) „großen Brüder“ profitieren – von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über den IWF bis hin zu den nationalen Zentralbanken.

Doch genau diese Banken, das sollte noch erwähnt werden, glänzen seit Jahren, und das mit tragischer Nachhaltigkeit, durch Missmanagement am Kunden (und am globalen Finanzsystem). Eben das ruft uns, neben so vielen anderen Beispielen, die Große Finanzkrise von 2008 in Erinnerung.

Kurz: Wer zum Zweck der Edelmetalllagerung auf bekannte Bankennamen vertraut (anstatt auf reine Banking-Fakten), der tut dies, unserer Einschätzung nach, unter großem und quantifizierbarem Risiko.

Und zwar aus folgenden Gründen:

Das Hütchenspiel um „Zugewiesen“ und „Nicht Zugewiesen“

Wohlgesinnten und hochkarätigen Privatbankkunden wird überaus gerne die Eröffnung eines Edelmetallkontos bei Bank A, Bank B, C oder D etc. angeboten.

Häufig versüßen Privatbanker ihren Kunden das Geschäft noch damit, dass allein eine „allgemeine Gebühr“ verlangt wird, ohne weitere Gebühren für die eigentliche Goldlagerung … denn schließlich ist man ja einer der wichtigen Kunden, nicht wahr?

Nein, nicht ganz so wahr.

Es ist, erstens, wichtig zu verstehen, dass die Verwahrung von Silber und Gold kein Ding moderner Banken ist. Ihr Geschäftsfeld ist das Kredit- und Gebühren-Business; sie holen ihr Geld aus der Abwicklung von Papiertransaktionen.

Goldlagerung hingegen ist ein Geschäftsfeld mit geringeren Margen. Und das heißt auch, dass kaum eine Großbank noch eigene Tresorlagereinrichtungen betreibt; diese Arbeit überlassen sie lächelnd den Subunternehmern und hebeln dann lieber die Assets der Kunden.

Dass für derartige „Bullion-Konten“ keine Lagerkosten anfallen, liegt vorrangig daran, dass auf den hochglanzbeworbenen Konten renommierter Banken nicht wirklich Gold oder Silber lagert.

– Das nicht zugewiesene (nicht allozierte) Edelmetall

Das hat folgenden Grund: Die Banken platzieren Ihre Edelmetalle auf „nicht zugewiesenen“ Papier/Transaktions- (d.h. gehebelten) -Konten, die trotz Basel III immer noch sehr in Mode sind.

Begraben im Kleingedrucktem der Angebotsunterlagen zu diesen „nicht zugewiesenen“ Bullion-Konten wartet die Einsicht in die Tatsache, dass der Eigentümer der Edelmetalle tatsächlich nicht der Kunde persönlich ist, sondern in erster Linie die Bank selbst.

Mit anderen Worten: Hier gibt es keine Goldbarren oder -münzen, die unter Ihrem Namen verwahrt auf Auslieferung warten, sobald diese nötig ist.

Der Kunde wird somit zu einem nicht abgesicherten Gläubiger der Bank, nicht jedoch zum direkten Eigentümer des Goldes, welches die Bank angeblich für ihn oder sie „verwahrt“.

Käme es nun, aufgrund der Vielzahl an wahrscheinlichen Gründen/ Szenarien, zu einer erneuten Bankenkrise, temporären Bankenschließung oder Einfrierung von Einlegervermögen, so müssten sich Edelmetallkunden in der Warteschlange hinter den anderen Bankengläubigern einreihen; sie kämen potentiell nicht in den Genuss unmittelbarer Auslieferung ihrer Gold- und Silberbestände.

Und falls die Bank dann wirklich untergehen würde, das wäre dann richtig Pech, oder?

Falls Sie das für schlichtweg unvorstellbar halten, stellen sie einfach Morgan Stanleys „Silber-Programm“ vor, das eben dann kein Silber bieten konnte, als die Kunden es am dringendsten benötigten.

Um an die Metalle zu kommen, die sich doch in ihrem „Eigentum“ befanden, benötigten Kunden viele Rechtsanwälte und auch viele Monate.

Oder man stelle sich die HSBC vor…

2008 forderten Kunden plötzlich die Auslieferung ihrer Metalle, die sie bis dato immer für unnötig gehalten hatten, bis natürlich eine waschechte (unvermeidliche aber ignorierte) Bankenkrise aufziehen und hereinbrechen sollte.

Während der Großen Finanzkrise von 2008 schloss die HSBC ihre Privatkundentresore und erwartete von den Kunden, dass diese Monate auf die Auslieferung warteten.

Das muss man sich mal vorstellen…

– Das Zugewiesene (allozierte) Edelmetall

Wer sich informiert zeigt über die Risiken derartiger nicht zugewiesener Konten, dem werden die Banken, wegen der bewiesenen Einsicht und Erfahrung, Bewunderung entgegenbringen und auch eine bessere Option bieten – nämlich „zugewiesene“ Edelmetallkonten, wobei dem Kunden jetzt konkretes Eigentum an ganz konkreten physischen Edelmetallen versprochen wird.

Supersache, oder?

Ok, ok … nicht so voreilig.

Selbst diese zugewiesenen Edelmetallkonten sind gespickt mit Risiken.

Und zwar folgende: Die Banken werden wahrscheinlich davon absehen, die zahlreichen Verträge und Vereinbarungen mit fremden Verwahrungsdienstleistern sowie eingeschalteten Zwischenhändlern zu erwähnen, die nicht selten, ähnlich einer langen Kaskade, zwischen den Dokumenten Ihres Edelmetallhauptkontos und dem finalen Lagerort liegen, wo Ihr eigentliches Gold und Silber unmittelbar ruht.

Der allgegenwärtige Rückgriff auf solche Zwischenhändler und Fremddienstleister für Deponierung und Verwahrung – selbst im Bereich zugewiesener Edelmetallkonten – zieht eine Reihe von Problemen nach sich.

Erstens ergeben sich bei jedem einzelnen dieser zwischengeschalteten Vermittler, Verwahrer oder Zwischenverwahrer inhärente Gegenpartei- und operative Risiken mit Blick auf potentielle Ausfälle, Insolvenzen oder Missmanagement; die Risiken reichen hier von regelrechtem Betrug bis hin zu inadäquater (d.h. schlupflochreicher) Versicherungsdeckung.

Übrigens sollte uns 2008 vor allem eines gezeigt haben: Großbanken sind vollgepackt mit Vermittlungsrisiken, Gegenparteirisiken sowie eigenen operationellen Risiken….

Zweitens: Die Menge der zwischengeschalteten Parteien – zwischen dem Namen Ihres Kontos und dem endgültigen Tresorlager (das sich übrigens ohne Ihr Wissen ändern kann) – bedeutet auch, dass man als Bankkunde nicht direkt mit dem Tresorlager sprechen kann oder aber zu Zugang zu ihm hat – also zu dem Gold und Silber, das für Sie gelagert wird. Allein Ihre Bank oder der vertragliche Zwischenhändler kann das tun.

Doch was, wenn dieser Banker oder Vermittler inmitten der nächsten Bankenkrise nicht ans Telefon geht (mal angenommen, Sie wissen, dass solche Krisen längst nicht der Vergangenheit angehören…)?

Drittens: Selbst bei einem „zugewiesenem Edelmetallkonto“, wo Ihnen direktes Eigentum an, sagen wir, 100 Unzen Gold versprochen wird, werden Ihre besagten 100 Unzen wahrscheinlich auch nur Teil eines 400-Unzen-Barren sein, an dem Sie nur zu einem Viertel (also vermischt) Anrecht/ Rechtsanspruch haben.

Wie lange wird es wohl dauern, bis dieser gemeinsame 400-Unzen-Barren abgeschieden, getrennt und aufbereitet ist, damit Sie in den Genuss sofortiger Auslieferung/ Liquidität in Form jener 100 Unzen kommen, die Sie Ihr Eigen nennen und jetzt brauchen?

Kurz: Falls Sie Bedenken haben wegen nicht zugewiesener – ja sogar zugewiesener – Edelmetallkonten bei Großbanken, welche besseren Optionen bieten sich dann?

Berechtigte Frage. Hier die berechtigte Antwort.

Getrennte (segregierte) Edelmetallkonten – Die überlegene Option

Für anspruchsvolle (d.h. ernsthafte) Edelmetallinvestoren, die direktes Eigentum an hochwertigsten Edelmetallanlagen wünschen, welche in genau spezifizierten Größen sowie komplett im Eigentum und Namen des Kunden in privaten Sicherheitslagern verwahrt werden – für diese Investoren ist das getrennte (segregierte) Edelmetallkonto, wo die Metalle außerhalb des schwer angeschlagenen und risikobelasteten Bankensystems verwahrt werden, die überlegene Option.

Gleichwohl gibt es auch Unterschiede unter den Dienstleistern und Lagereinrichtungen für private, segregierte Edelmetallverwahrung. Zwecks sorgfältiger Anbieteranalyse müssen deswegen eine Reihe kritischer Punkte auf den Prüfstand.

Erstens bieten die meisten Bullionbanken, gerade in der EU, keine getrennten Edelmetallkonten an.

Wie schon erwähnt, sind diese Banken in erster Linie auf hohe Gebühren und hohe Gewinnmargen aus; Goldlagerung ist, mit Blick auf den Nettoprofit, für sie keine wirklich überzeugende Option.

Bei der Wahl segregierter Edelmetalllagerung in privaten Sicherheitseinrichtungen haben zwei ganz entscheidende Punkte höchste Priorität: 1. Fragen des Rechtsgebietes (Jurisdiktion) und 2. das Ansehen/ die Reputation der Lagereinrichtung.

1. Rechtsgebiet (Jurisdiktion)

Edelmetalleigentümer sind sich im Klaren darüber, dass solche Vermögenssicherungsanlagen in Krisenzeiten ihre besten Tage haben.

Auch über Folgendes sind sie sich im Klaren: In Krisenzeiten werden die Banken (und die Staaten, mit denen sie gemeinsame Sache machen) die alten Regelwerke über Bord werfen und mitten in der Partie neue Spielregeln festlegen – üblicherweise auf Kosten der Kunden.

In Krisenzeiten sind Geld und Metalle, die bei traditionellen Banken „eingelegt“ sind, am stärksten gefährdet.

Auch wenn die Edelmetalle in bankeigenen Tresoren verwahrt werden: Wir kennen viele Beispiele dafür, dass das Gold am Ende nicht da war, als der Kunde dieses in ein privates Sicherheitslager transferieren wollte.

Bislang haben die Banken immer dafür gesorgt, dass die fehlenden Barren durch andere ersetzt wurden; doch im Fall einer Bankeninsolvenz oder anderer „Schocks“ würde das natürlich nicht passieren. Im besten Fall hieße das, dass die Lieferung monatelang blockiert wäre – im schlimmsten Fall jedoch ein Totalverlust.

Bei der Goldlagerung in privaten Sicherheitseinrichtungen außerhalb des Bankensystems muss folglich ein Rechtsgebiet gewählt werden, das die bestmöglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufweist und traditionell im Ruf steht, Investoren zu schützen, unabhängig davon, ob diese aus dem Inland oder Ausland stammen.

Da viele Edelmetall-Realisten auf das Beste hoffen und sich dennoch auf den Schlimmste vorbereiten, dürfte ihnen die zugegebenermaßen reale Möglichkeit von Konfiszierungsrisiken nicht neu sein – im Fall eines (unerwünschten aber plötzlich realen) Schocks im globalen Geldsystem.

Im Fall derartiger Konfiszierungen (ob physisch oder per Besteuerung) verschafft eine Edelmetallverwahrung außerhalb des staatlich kontrollierten Bankensystems den Inhabern segregierter Edelmetallkonten zusätzliche Zeit und zusätzlichen Schutz.

Auch alle Fragen der Kundenprivatsphäre genießen in diesem Zusammenhang einen gleich hohen Stellenwert bei der Rechtsgebietswahl.

In überlegenen Edelmetall-Rechtsgebieten wie beispielsweise dem der Schweiz gilt die Lagerung physischen Goldes in Tresoreinrichtungen, die sich in Schweizer Eigentum befinden und von Vermögensverwaltern repräsentiert werden, die aus der Schweiz stammen, nicht als „Finanzkonto“, das steuerrechtlicher Bilanzierung nach IRS-Vorschriften oder den Common Reporting Standards der OECD unterliegt.

Kurz: Die Kundenprivatsphäre ist in einer solchen Jurisdiktion vollständig und juristisch gewahrt.

Solche Privatsphäre darf jedoch nicht mit einer Freikarte (oder Beistand) für ruchlose Kundschaft verwechselt werden!

Die glaubwürdigsten Offshore-Dienstleister im Bereich Verwahrungsmanagement (Offshore Vault Management Services) halten sich strikt an alle notwendigen Compliance-Vorgaben wie KYC (Know Your Client), AML (Anti Money Laundering) sowie vollständige Mittelherkunftserklärung (source-of-funds declaration).

Auf diesem Weg können Kunden sich sicher sein, dass ihre Edelmetalle in völlig vorschriftskonformen Tresoren (eines „sauberen Unternehmens“) verwahrt werden.

Und schließlich: In Zeiten ebenso unerwünschter wie möglicher sozialer Verwerfungen und Chaos braucht man ein Rechtsgebiet, das zuverlässig über einen großen internationalen Flughafen und, idealerweise, genauso zuverlässig direkt über ein privates Flugfeld erreicht werden.

2. Reputation des Sicherheitslagers & Dienstleisters

Private Verwahrungsdienstleistungen weisen Unterschiede auf; der informierte Anleger muss folgende Faktoren achtsam abwägen:

Sicherheit

Nachdem das Rechtsgebiet bestimmt ist, folgt eine ebenso wichtige Entscheidung: die Wahl des privaten Verwahrungs-Service mit der seriösesten Vorgeschichte im Bereich Goldverwahrung sowie den vertrauenswürdigsten Hochsicherheitslagern, welche militärischen Standards entsprechen und die ganze Maßnahmenbandbreite abdecken – von vollgesicherten (d.h. auch backup-gesicherten) Kundendaten über den direkten 24/7-Zugang zu den Metallen bis hin zu IT-Protokollen gegen Malware aber auch Schutz vor Naturkatastrophen und sogar EMP-Bedrohungen.

Investoren sollten darüber hinaus darauf achten, dass die privaten Lagereinrichtungen und Dienstleister tatsächlich Metalle lagern und nicht bloß „Kontrakte auf Abruf“ für eben diese Metalle.

 – Fokus und Eigentümerstruktur

Die bestrenommierten Kundenmanager für segregierte, private Hochsicherheitsverwahrung von Gold sind, anders als Banken, ausschließlich in diesem Dienstleistungssektor tätig, und nur in diesem.

Tatsächlich hatte der Fokus klassischer Banken einst allein auf privater Verwahrung von Gold sowie anderen spezifizierten Kundenanlagen gelegen. Doch das war in der Zeit, bevor das Bankenwesen durch fremdkapitalfinanzierte Geschäfte, Hebel, Derivateabteilungen, ein Mindestreservesystem sowie weitere hochriskante, renditestarke und folgenschwere Banking-Praktiken deformiert wurde.

Bei der Anbieterwahl für segregierte, private Edelmetalldienstleistungen sollten Investoren auch sicherstellen, dass der Vermögensberatungs-Service von einem Unternehmen erbracht wird, das unabhängig ist und eine 100 %ig eigenständige Eigentümerstruktur aufweist – also etwa kein Tochterunternehmen einer größeren und potentiell kompromittiertenOrganisation.

Auch hier gilt wieder: Ziel segregierten Edelmetalleigentums ist schlicht und ergreifend die Vermeidung eben jener Gegenpartei- und Betriebsrisiken, die sich bei Edelmetallkonten von Geschäftsbanken einstellen.

Liquiditätsoptionen

Bei größeren Konten möchte man möglichst mit einem Privatanbieter für Edelmetallverwahrung zusammenarbeiten, der Sofortliquiditätsoptionen für wechselseitige Transfers in allen großen Währungen anbietet – falls man, im Bedarfsfall, seine Edelmetallanlagen komplett oder teilweise flüssig machen will.

Solvenz des Unternehmens

Bei der Wahl der besten Dienstleister für private Edelmetallverwahrung ist es ebenfalls erforderlich, erneut alle Insolvenzrisiken zu bedenken, die auch schon bei der Entscheidung zur Meidung traditioneller Banken eine Rolle gespielt hatten.

Das heißt: Was passiert, wenn der besagte Privatdienstleister insolvent wird?

In diesem Zusammenhang ist Folgendes entscheidend: Man muss erstens erkennen bzw. feststellen können, dass sich auch die Bilanzen des Dienstleisters in einem, hoffentlich, robusten Zustand befinden. Bittet, und Ihr werdet (solltet) empfangen…

Zudem muss in der einführenden Dokumentation für Neukunden explizit erwähnt werden, dass alle segregierten Metalle im Namen des Kunden gehalten werden, und nicht im Namen des Dienstleisters. Auf diese Weise wäre der Kundenzugang zur Lagereinrichtung, selbst im Fall der Insolvenz der Einrichtung, in keinster Weise beeinträchtigt, weil die Edelmetalle immer als Kunden-Asset – nicht aber als Asset des Dienstleisters – verwahrt werden.

Voll Versichert oder nur „Versichert“?

Allein vollversichertes Edelmetall ist einer privaten Sicherheitsverwahrung wert. Allerdings sollte man dabei genau auf das Kleingedruckte achten. Ist das Edelmetall selbst gegen ‘mysteriöses Verschwinden’ versichert? Sind Sie, der Kunde, auch als Zahlungsempfänger des Schadensbetrags aufgeführt – d.h. sind Sie (oder bloß die Lagereinrichtung oder der Kundenvertreter) die endgültig versicherte Partei?

Welche Haftungsausschlüsse bestehen? Wie hoch sind die maximalen Deckungssummen? Wer sind die Versicherer? Lloyd’s oder irgendjemand, von dem Sie noch nie gehört haben? Ist auch der Transport der Edelmetalle zu bzw. von Ihrer Lagereinrichtung komplett versichert? Und falls ja: Von wem und wie hoch?

– Metallqualität

Traditionelle Bullionbanken mögen als die sicherste Quelle authentifizierter (beglaubigter, für echt befundener) Edelmetalle mit eindeutigen Integritätsketten gelten, allerdings ist Falschgold ein Problem, das man selbst bei JP Morgan, als ein Beispiel, nur allzu gut kennt…

Anspruchsvolle Investoren sollten nur mit privaten Sicherheitslagern und Dienstleistern zusammenarbeiten, welche die Kundenmetalle direkt von den renommiertesten Quellen und Veredlern (Raffinerien) beziehen; tatsächlich werden über 70 % der weltweiten Goldbarren auf Schweizerischem Staatsgebiet raffiniert.

Solche Metalle müssen von Beginn an im Namen des Kunden markiert, verzeichnet und eingangsbestätigt sein. Sie müssen ebenfalls in der vom Kunden gewählten Barrengröße erworben werden.

– Transport

Sichere Lieferung von Kundenmetallen ist integraler Bestandteil einer jeden glaubwürdigen privaten Verwahrungsdienstleistung. Führende Dienstleister werden zu diesem Zweck nur die renommiertesten, und vollversicherte, Spediteure engagieren (d.h. Brinks, Loomis etc.).

Unabhängig vom eigenen Wohnsitz sollte Ihr privater Verwahrungsdienstleister auch über die ausgereifte logistische Professionalität und Erfahrung verfügen, um Abholung und Lieferung Ihrer Metalle (einschließlich grenzübergreifender Abwicklungsroutinen sowie Umgang mit anfallenden Gebühren oder Umsatzsteuern) von bzw. zu jedem Ort der Welt unverzüglich abwickeln zu können.

Gebühren für Edelmetalllagerung

Aus den zahlreichen, oben erläuterten Gründen ist eine überlegene Privatverwahrung von segregierten Edelmetallen in der Regel hochpreisiger als die Gebühren traditioneller Bullionbanken.

Jeder private Edelmetalldienstleister wird seine Preise nach Maßgabe der gebotenen Dienstleistungen gestalten (Qualität der Hochsicherheitslagerung, logistische Professionalität, Transportdienstleistungen, Möglichkeiten der Liquiditätsgewährleistung, Versicherungsangebot, Netzwerk/ Beziehungen zu Veredlern etc.).

Obgleich es häufig stimmt, dass „man das bekommt, wofür man bezahlt“, so sind die etwas höheren Gebühren für erhöhte Sicherheit und überdurchschnittlichen Service nur dann gerechtfertigt, wenn die zuvor geschilderten Dienstleistungsvorteile auch nachweislich gegeben sind und bestätigt werden können.

Überdurchschnittliche Sicherheitsverwahrung und Absicherung sind teuer; wer hier nominale Gebühren verlangt, wird entweder in diesen beiden entscheidenden Bereichen Abstriche machen oder aber versuchen, die anfallenden Kosten an anderen Stellen mittels Trading-Aktivität – aber nicht durch Goldlagerung – auszugleichen.

Bedenkt man, welch immensen Stellenwert Vermögenssicherung durch gründliches und vorausschauendes Edelmetalleigentum heute hat, so sind höhere Gebühren – angesichts der gehobenen Dienst- und Sicherheitsleistungen eines führenden Verwahrungsdienstleisters – mehr als gerechtfertigt.

Ein Resümee

Traditionelle Bullionbanken sind für viele Edelmetalleigentümer nach wie vor die erste Wahl, allein weil sie „den Markennamen dieser TBTF-Banken (Too Big to Fail) trauen“ – und all dass trotz einer langen und niederträchtigen Vorgeschichte aus Missmanagement am Kunden (Einfrieren von Depots, Illiquidität, Nichttransparenz, Gegenparteirisiko, Firmenversagen, „schmutzige“ Assets, Banking-Notsituationen, Regeländerungen) und trotz offen ersichtlicher systemischer Verwerfungen im globalen Finanzsystem.

Natürlich macht uns das perplex, aber es überrascht uns nicht mehr. Rudelverhalten, auch unter Bankkunden, ist nichts Neues.

Sollten die großen globalen Banken einen weiteren „Notfall“ erleben, so kann niemand dessen Länge oder Heftigkeit vorhersagen. Mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen: Die Banken werden diese Edelmetallanlagen noch vor ihren Kunden besitzen – und sie werden alles daran setzen, um diese Assets solange wie möglich zurückzuhalten (Restriktionen), denn letztlich machen Banken … genau das.

Wie werden die Bankregeln von morgen aussehen? Wie lange wird der nächste „Notfall“ dauern? Welche Liquiditätsgrenzen werden verhängt? Wird es teilweise oder komplette Auslieferung geben?

Wer solche bekannten und auch die unbekannten Risiken lieber meiden möchte, dem ist ein Weg klar vorgezeichnet – ein Weg, der wegführt von den Banking-Fallstricken der Geschäftsbanken und hinführt zu den transparentesten und vertrauenswürdigsten privaten Verwahrungsdienstleistern in den sichersten Rechtsgebieten.

About Matthew Piepenburg
Matthew Piepenburg begann seine Finanzkarriere als Wirtschaftsjurist. Während der NASDQ-Bubble (1999 – 2001) gründete er seinen ersten Hedgefonds. Im Anschluss daran richtete er seinen eigenen sowie andere HNW-Family-Funds auf alternative Investments aus. Zeitgleich agierte er als allgemeiner Berater, CIO und später Geschäftsführer einer Single- und Multi-Family-Office. Matthew arbeitete zudem eng... Mehr…

Matthew Piepenburg
Partner

VON GREYERZ AG
Zurich, Switzerland
Phone: +41 44 213 62 45

Der globale Kundenstamm von VON GREYERZ sichert aus strategischen Gründen einen erheblichen Anteil des Eigenvermögens in physischem Gold und Silber, das außerhalb des Bankensystems in der Schweiz verwahrt wird. Dabei bietet Matterhorn Asset Management seiner hochgeschätzten Kundschaft aus über 90 Ländern einen einzigartigen und außergewöhnlichen Vermögensschutz-Service.

Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung ist gestattet, solange die ursprüngliche Quelle (vongreyerz.gold) verlinkt wird..